Krankenkassen
Meine Leistungen sind anerkannt bei den meisten Zusatzversicherungen.
EMR-Qualitätslabel | P331661 ZSR Nr. | ErfahrungsMedizinisches Register |
NVS-Qualitätslabel | U491640 | Naturärzte Vereinigung der Schweiz |
Da jede Krankenkasse individuell den Stunden-Ansatz sowie den jährlichen Maximalbetrag für die Übernahme von Therapien qualifizierter Therapeuten bestimmt, ist jeder Patient/die Patientin vor Therapiebeginn aufgefordert abzuklären, ob er/sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügt bzw. inwiefern diese die Kosten der Therapie übernimmt.
Bitte klären Sie bei Ihrer Krankenkasse das Folgende ab:
- Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung?
- Nennen Sie meinen Namen | Claudia Sacher
Nennen Sie meine ZSR Nr. P331661 - Welchen Betrag wird pro Therapiestunde übernommen?
Der Betrag liegt i.d.R. zwischen 75% - 90% - Welcher maximale Betrag pro Jahr wird an die Kosten der Therapie übernommen?
Der Betrag liegt i.d.R. zwischen CHF 1'000.- bis CHF 10'000.- - Haben Sie einen Selbstbehalt (Franchise) auf der Zusatzversicherung?
Die meisten Zusatzversicherungen decken ca. 75% bis 90% der Kosten. Aus der Grundversicherung werden keine Leistungen übernommen.